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Praxis Dr.med.univ. Horia Saulean

Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Systemische Familientherapie


       
  Adresse:
Schwarzwaldstr. 17
78224 Singen

Tel:  07731-88 41 90
Fax: 07731-88 41 91
e-Mail: info[SQM]dr-saulean.de 
Web:    www.dr-saulean.de

Telefonsprechzeiten Sekretariat:
Mo - Fr

Di nur
09:00 - 11:00 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr
09:00 - 11:00 Uh

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:30 - 12:15 Uhr
  13:00 - 17:00 Uhr
   
 
 
 
       


Schwerpunkte der Praxistätigkeit

Die „klassischen psychiatrischen Störungen und Erkrankungen“:

Angst-, Depressions-, Manie-, Zwangserkrankungen, Emotionale Störungen (soziale Ängstlichkeit, Mutismus, Trennungsängste), Verhaltensstörungen (aggressives Verhalten, mit körperlichen Symptomen), Einnässen, Einkoten u.a.

Störung der Aufmerksamkeit und Aktivität AD(H)S:

Die multimodale Diagnostik umfasst: die neuropädiatrische Untersuchung, Sinneswahrnehmungsscreening, psychologische und computer-unterstützte Testung, emotionale und Beziehungsdiagnostik.
Therapie: Training der Aufmerkamkeit in der Kleingruppe und Einzeln, Psychomotorische Gruppe mit Zirkuselementen, Kunsttherapie
Elternschulungen

Störungen der schulischen Fertigkeiten:

Leserechtschreibeschwäche, Dyskalkulie
Diagnostik wie oben angeführt mit zusätzlicher Teilleistungsdiagnostik und Feststellung der Leistungsstufe

Autismusspezifische Diagnostik und Therapie:

Sensomotorische Führung AFFOLTER, TEACCH, Unterstützte Kommunikation
Verhaltenstherapeutisches Training
Asperger- Gruppe: Training der sozialen Fertigkeiten
Elternberatung und -Training
Einleiten verschiedener Maßnahmen der Eingliederungshilfe (SBG VIII, §35a)

Kooperation mit anderen Berufsgruppen und Institutionen:

Vernetzung mit niedergelassenen ÄrztInnen: HausärztInnen, KinderärztInnen, Fachärzte verschiedener Richtungen (Neurologie, Pädaudiologie), und TherapeutInnen (Psychotherapie, Ergotherapie- und Logopädiepraxen in der Region), mit der Kinderklinik in Singen.

Zusätzlich wird das Mitwirken der LehrerInnen und Erzieher der besuchten Schulen und Tagesstätten, beziehungsweise der Kindergärtnerinnen angestrebt.

Wenn notwendig wird in Absprache mit den Eltern die Hilfe der Jugendwohlfahrtsmitarbeiter  bzw. der Eingliederungshilfe im Sozialamt in Anspruch genommen.